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Satzung
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Satzung

§ 1: Name und Sitz

§ 2 : Vereinszweck

§ 3 : Gemeinnützigkeit

§ 4 : Finanzierung

§ 5 : Mitglieder

Mitglieder können sein:

§ 6 Vorstand

Der Vorstand umfass folgende Personen:

§ 7 Vertretungsberechtigung

Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende den 1. Vorsitzenden nur im Verhinderungsfall vertreten darf.

§ 8 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins kann nur eine Mitgliederversammlung entscheiden, die zu diesem Zweck einberufen wird. Die Auflösung kann nur mit 4/5 der nach der Satzung Stimmberechtigter beschlossen werden. Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 04. März 2010 den anwesenden Mitgliedern verlesen und durch ihre Unterschrift genehmigt.

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